Klage gegen Gasbohrung vor Borkum eingereicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Klage gegen die Genehmigung von Richtbohrungen durch das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Diese Genehmigung ermöglicht dem niederländischen Energiekonzern One-Dyas, unter der deutschen Nordsee nach Gas zu bohren, trotz erheblicher Umweltbedenken und lokaler Proteste.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert die Entscheidung scharf: „Diese Genehmigung widerspricht jeder Logik in Zeiten der Klimakrise und gefährdet zudem unsere natürlichen Lebensräume. Deutschland ist weder auf dieses Gas angewiesen noch rechtfertigen wirtschaftliche Argumente den potenziellen Schaden für Umwelt und Klima.“
Die Klage wird von weiteren Umweltorganisationen und lokalen Initiativen wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Niedersachsen und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland unterstützt. Diese Gruppen verweisen auf unzureichende Umweltprüfungen und die Missachtung des Schutzstatus des Wattenmeers, welches als UNESCO-Welterbe gilt.
Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, betont die Bedeutung des Schutzes des Wattenmeers: „Es ist skandalös, dass wirtschaftliche Interessen hier scheinbar höher gewichtet werden als der Erhalt eines Weltkulturerbes. Die Förderung von Öl und Gas in diesem Gebiet ist nicht nur eine direkte Bedrohung für die Biodiversität, sondern untergräbt auch die internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Umweltschutz.“
Die Klage zielt darauf ab, die Bohrgenehmigung rückgängig zu machen und damit einen Präzedenzfall für den Schutz von Naturräumen vor industrieller Ausbeutung zu setzen. Die Umweltorganisationen fordern die deutsche Bundesregierung und die Landesregierung Niedersachsen auf, sich klar gegen das Projekt zu positionieren und stattdessen auf erneuerbare Energien zu setzen.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.